Sportküstenschifferschein – SKS

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.


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SKS

Voraussetzung

Inhalte

Detail

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SKS

Therorie

Inhalte, Preise & Termine

Detail

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SKS

Praxis

Inhalte, Preise & Termine

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SKS

Prüfung

Inhalte, Preise & Termine

Detail


ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

ab 16 Jahren,
Besitz des SBF-See,
Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern.


THEORIE

In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Seeschifffahrtsrecht
  • Wetterkunde

Sie besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).
Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.den.

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

Übungskarte: deut. Seekarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII – Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe
Karte 1/INT1
Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein (Ausgabe 2013)
Navigationsbesteck: Kursdreiecke od. Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistift etc.
nicht programmierbarer und nicht programmierter Taschenrechner
Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten. Eingeklebte „Seiten-Reiter“ im Begleitheft sind unzulässig.

Im Rahmen der Ausbildung bieten wir Gruppenkurse, Einzelkurse und Kompaktausbildung auf unseren Charter-Segelyachten an. Ihre optimale Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung mit vielen „Kniffen“ steht hierbei im Mittelpunkt! Art, Inhalte, Preise und Termine finden Sie nach Verfügbarkeit hier:

Termine auf Anfrage » Tel: +49 (0)221 27744640

PRAXIS

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Mit Antriebsmaschine und unter Segel
Pflichtaufgaben

  • Rettungsmanöver unter Segel
  • Rettungsmanöver mit Maschinenunterstützung

Beide Manöver (unter Segel und mit Maschinenunterstützung) müssen gefahren und mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Sie dürfen nicht zu einem Manöver zusammengefasst werden.

  • Manöver mit Antriebsmaschine
  • Anlegen mit Antriebsmaschine
  • Ablegen mit Antriebsmaschine
  • Manöver unter Segel
  • Wenden oder Halsen/Q-Wende
  • Beidrehen/Beiliegen

Alle Manöver mit Antriebsmaschine und unter Segel müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

Sonstige Aufgaben

  • Seemannschaft/Fertigkeiten
  • Sicherheitseinweisung, Notrolle, Handhabung Lifebelt und Lifeline, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen (Spring, Vor- und Achterleine, Leine auf Slip)
  • Wetterkunde
  • Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Navigation
  • Bestimmung des Schiffsortes; Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen, Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass oder Handpeilkompass
  • Motor, elektrische Anlage und Gasanlage
    Kontrolle und Bedienung

Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Fertigkeiten, Wetterkunde, Navigation und Motor, elektrische Anlage und Gasanlage müssen drei von vier Aufgaben mit „ausreichend“ bewertet werden.

Seemannschaft/Manöver
Mit Antriebsmaschine: Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen eines Ankermanövers
Unter Segel: Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Aufschießer fahren
Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Manöver dürfen höchstens zwei gestellt werden und eine Aufgabe muss mit „ausreichend“ bewertet werden.

Mit Antriebsmaschine
Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver mit Maschinenunterstützung und unter Segel nicht geprüft.

Im Rahmen der Ausbildung bieten wir Gruppenkurse, Einzelkurse und Kompaktausbildung auf unseren Charter-Segelyachten an. Ihre optimale Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung mit vielen „Kniffen“ steht hierbei im Mittelpunkt! Art, Inhalte, Preise und Termine finden Sie nach Verfügbarkeit hier:

Termine auf Anfrage » Tel: +49 (0)221 27744640

PRÜFUNG

Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.

Theorie

In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Seeschifffahrtsrecht
  • Wetterkunde

Sie besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).
Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.den.

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

Übungskarte: deut. Seekarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII – Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe
Karte 1/INT1
Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein (Ausgabe 2013)
Navigationsbesteck: Kursdreiecke od. Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistift etc.
nicht programmierbarer und nicht programmierter Taschenrechner
Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten. Eingeklebte „Seiten-Reiter“ im Begleitheft sind unzulässig.

Praxis

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Mit Antriebsmaschine und unter Segel
Pflichtaufgaben

  • Rettungsmanöver unter Segel
  • Rettungsmanöver mit Maschinenunterstützung

Beide Manöver (unter Segel und mit Maschinenunterstützung) müssen gefahren und mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Sie dürfen nicht zu einem Manöver zusammengefasst werden.

  • Manöver mit Antriebsmaschine
  • Anlegen mit Antriebsmaschine
  • Ablegen mit Antriebsmaschine
  • Manöver unter Segel
  • Wenden oder Halsen/Q-Wende
  • Beidrehen/Beiliegen

Alle Manöver mit Antriebsmaschine und unter Segel müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

Sonstige Aufgaben

  • Seemannschaft/Fertigkeiten
  • Sicherheitseinweisung, Notrolle, Handhabung Lifebelt und Lifeline, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen (Spring, Vor- und Achterleine, Leine auf Slip)
  • Wetterkunde
  • Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Navigation
  • Bestimmung des Schiffsortes; Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen, Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass oder Handpeilkompass
  • Motor, elektrische Anlage und Gasanlage
    Kontrolle und Bedienung

Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Fertigkeiten, Wetterkunde, Navigation und Motor, elektrische Anlage und Gasanlage müssen drei von vier Aufgaben mit „ausreichend“ bewertet werden.

Seemannschaft/Manöver
Mit Antriebsmaschine: Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen eines Ankermanövers
Unter Segel: Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Aufschießer fahren
Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Manöver dürfen höchstens zwei gestellt werden und eine Aufgabe muss mit „ausreichend“ bewertet werden.

Mit Antriebsmaschine
Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver mit Maschinenunterstützung und unter Segel nicht geprüft.

GEBÜHREN UND NEBENKOSTEN

Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für Theorie- und/oder Praxisprüfung und der Gebühr für die Erteilung des Führerscheins zusammen. Hinzu kommen Nebenkosten, welche die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten.
Gebühren und Nebenkosten werden durch den Prüfungsausschuss erhoben.

Gebühren SKS

      Zulassung 26,75 Euro
      Prüfung Theorie 40,13 Euro
      Prüfung Praxis 40,13 Euro
      Erteilung Führerschein 26,40 Euro

    Summe (Gesamtprüfung) 133,41 Euro*
    Wiederholung Prüfung Theorie oder Praxis 40,13 Euro*

*zzgl. Nebenkosten

ANMELDUNG UND ANMELDEUNTERLAGEN

Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen. Welcher Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie bei uns. Dieser entscheidet über die Zulassung. Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:

Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck
Sportbootführerschein-See (Kopie beifügen)
Für die praktische Prüfung: Seemeilennachweis entsprechend Zulassungsvoraussetzungen
Für die Ausstellung: Lichtbild (38 mm x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 12 Monate)
Prüfungsgebühr plus Nebenkosten

FRISTEN UND NICHTERSCHEINEN ZUR PRÜFUNG

Die Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nach einem Monat möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75 % der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§ 10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.


Wir sehen uns und immer eine „Handbreit Wasser unterm Kiel“

Bavaria 37 Cruiser - Urlaubtörn Ijsselmeer - Skipper Stefan-ctpm köln berlin hamburgIhr Skipper & Ausbilder

Stefan Müller

  •  langjähriger Schiffsführer (SSS – Inhaber)
  •  Dozent in der Erwachsenenbildung
  •  Unternehmer

Kontakt

Frankenwerft 3
50667 Köln
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move[@]ctpm.de

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