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Seminare

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CTPM für offene Seminare

A) Allgemeines
Allen Leistungen im Rahmen unserer offenen Seminarveranstaltungen liegen diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Offene Seminare einschließlich Online-Seminare” der CTPM zugrunde.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistung an den Teilnehmer vorbehaltlos ausführen.

B) Anmeldungen und Vertragsabschluss
Die Präsentation und Bewerbung von Seminaren stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an Sie, beschriebenen Seminare zu buchen. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei Wochen nach Abgabe der Bestellung, maßgebend ist das Datum des Eingangs bei uns oder der Zeitpunkt der telefonischen Bestellannahme durch uns, gebunden. Ihr gegebenenfalls bestehendes Recht, Ihre Buchung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
Sie können sich via Internet www.ctpm.de/kontakt rechtsverbindlich anmelden oder auch telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail (Textform).
Sie erhalten von uns umgehend eine schriftliche Anmeldebestätigung (Textform), wodurch der Vertrag zu Stande kommt. Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ihre Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.

C) Absagen und Widerrufsrecht
Unbeschadet eines Widerrufsrechts im Fernabsatz, auf dessen Bestehen wir Sie in diesem Falle besonders hingewiesen haben, können Sie Ihre Anmeldung bis 7 Werktage vor Seminarbeginn kostenfrei widerrufen.
Wenn Sie Ihre Anmeldung erst innerhalb von 6 Werktagen vor Seminarbeginn (dabei wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgerechnet) stornieren oder zum Seminar nicht erscheinen, stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr in Rechnung. Dies gilt selbstverständlich nicht bei Benennung eines Ersatzteilnehmers.
Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten) vor.
Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

D) Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Es gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

2. Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CTPM, Frankenwerft 3, 50667 Köln, Tel. 0221 27744640, E-Mail: training@CTPM.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

3. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir weisen darauf hin, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie als Verbraucher
1. ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und
2. Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

E) Gebühren
Die Gebühren für den Besuch unserer offenen Seminare sind 14 Tage vor dem Seminartermin fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.
Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten eine größere Anzahl von Seminartagen buchen wollen, empfiehlt sich der Abschluss eines Rahmenvertrages, bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf.
Unsere Rabattregelungen sind abschließend und nicht kombinierbar mit anderen Sonderkonditionen, die Sie von uns oder gegebenenfalls über Dritte (Partnerunternehmen, Verbände usw.) erhalten.

F) Änderungsvorbehalt
Unser Seminarangebot wird fortlaufend aktualisiert. Auf unserer Website finden Sie alle aktuellen Informationen. Wir behalten uns notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen bzw. Abweichungen bei unseren Seminaren vor, soweit diese das Thema und den Gesamtcharakter des betreffenden Seminars nicht wesentlich verändern.

G) Copyright
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

I) Urheber- und Markenrechte
In den Seminaren der CTPM wird Software einschließlich elektronischer Lernmedien eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software einschließlich elektronischer Lernmedien darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet werden und darf nicht aus dem Seminarraum entfernt oder auf EDV-Systemen außerhalb der CTPM – Organisation gespeichert oder genutzt werden.

J) Leistung
In unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Ein bestimmter Schulungserfolg wird nicht geschuldet.

K) Verpflichtungen der Teilnehmer
Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte uns durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

L) Schadenersatzhaftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als oben vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

M) Verjährung bei Mängelhaftung
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab der ein Mangel begründenden Handlung.

N) Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner der CTPM Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Köln. Anwendung findet deutsches Recht. Davon abweichend kann CTPM den Auftraggeber auch an dessen Sitz verklagen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Blended und E-Learning
A) Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von E-Learning- und Blended-Kursen – im weiteren „Kurse“ genannt – und Live-Online-Trainings.
Alle Leistungen im Rahmen unserer Blended und E-Learning Angebote liegen diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Blended und E-Learning Angebote der CTPM zugrunde. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

B) Begriffsdefinition
E-Learning bezeichnet jedwedes digital bereitgestellte Medium (Web Based Trainings, podcasts, Videos, etc.) zum Wissenserwerb, dass auf elektronischen Geräten aufgerufen bzw. verwendet werden kann. Blended Learning bezeichnet jedwede Mischform von mindestens 2 unterschiedlichen Lernformaten.

C) Anmeldungen und Vertragsabschluss
Die Präsentation und Bewerbung von Blended und E-Learnings auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an Sie, die beschriebenen Produkte zu buchen. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei Wochen nach Abgabe der Bestellung, maßgebend ist das Datum des Eingangs bei uns oder der Zeitpunkt der telefonischen Bestellannahme durch uns, gebunden. Ihr gegebenenfalls bestehendes Recht, Ihre Buchung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt. Sie können sich via Internet (www.CTPM.de), telefonisch oder schriftlich (Textform) rechtsverbindlich anmelden. Des Weiteren können Angebote unseres Vertriebes angefragt und beauftragt
werden. Sie erhalten von uns umgehend eine schriftliche Anmelde- bzw. Angebotsannahmeerklärung , wodurch der Vertrag zu Stande kommt. Da die Kundenzahl für unsere Blended Angebote begrenzt sind, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ihre Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.

D) Absagen und Widerrufsrecht
Unbeschadet eines Widerrufsrechts im Fernabsatz, auf dessen Bestehen wir Sie in diesem Falle besonders hingewiesen haben, können Sie Ihre Anmeldung bis 7 Werktage vor Kursbeginn kostenfrei widerrufen.
Wenn Sie Ihre Anmeldung erst innerhalb von 6 Werktagen vor Kursbeginn (dabei wird der Tag des Kursbeginns nicht mitgerechnet) stornieren oder den Kurs nicht in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die volle Kursgebühr in Rechnung. Dies gilt selbstverständlich nicht bei Benennung eines Ersatznutzers. Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen oder technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Kurstyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten, Umstellung von Technologien) vor.
Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Kurs umzubuchen, sofern Sie damit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

E) Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Es gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CTPM, Frankenwerft 3, 50667 Köln, Tel. 0221 27744640, E-Mail: training@CTPM.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

F) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir weisen darauf hin, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben oder wenn wir unsere Leistungen vollständig erbracht haben, nachdem Sie als Verbraucher
1. ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen,
und
2. Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags und bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns, Ihr Widerrufsrecht verlieren.

G) Gebühren
Die Gebühren sind 14 Tage vor dem Kursbeginn fällig. Bei E-Learning unmittelbar nach Eingang unserer Angebotsannahmeerklärung bei Ihnen. Eine nur zeitweise Inanspruchnahme an unseren Kursen (Blended oder E-Learning) berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Gebühr.
Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten eine größere Anzahl von Blended oder E-Learnings buchen wollen, empfiehlt sich der Abschluss eines Rahmenvertrages.

H) Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen bzw. Abweichungen bei unseren Blended und E-Learning Angeboten vor, soweit diese das Thema und den Gesamtcharakter der betreffenden Buchung nicht wesentlich verändern.

I) Copyright
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Inhalte und Kursunterlagen, -medien oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Inhalte – oder Kursunterlagen, -medien darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Sie erwerben daher kein Recht, den abgerufenen Inhalt zu publizieren. Sie sind insbesondere auch nicht berechtigt, die von ihm abgerufenen Inhalte ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, abzuändern, zu verbreiten, nachzudrucken, dauerhaft zu speichern, insbesondere zum Aufbau einer Datenbank zu verwenden, oder an Dritte, soweit der Kunde nicht für einen Auftraggeber tätig wurde, weiterzugeben. Alle Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten usw. stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich CTPM zu.
In den Blended Learnings der CTPM wird Software einschließlich elektronischer Lernmedien eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software einschließlich elektronischer Lernmedien darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet oder auf EDV-Systemen außerhalb der CTPM – Organisation, außer dies wurde gesondert schriftlich vereinbart, gespeichert oder genutzt werden.

J) Beistellung von Kursunterlagen/-medien
Sofern und soweit Leistungen Kundenmaterial, d. h. vom Kunden beizustellende Gestaltungs- und/oder Inhaltselemente (z. B. Texte, Bilder, Logos, E-Learnings, Tabellen, sonstige Grafiken, nachfolgend zusammengefasst „Kundenmaterial“ genannt) in Kursen enthalten sein sollen, oder sofern und soweit Leistungen sonstiger Verwendung auf Basis von Kundenmaterial erbracht bzw. erstellt werden sollen, hat der Kunde das Kundenmaterial rechtzeitig, in digitaler Form (soweit nicht anders vereinbart) sowie in der zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung erforderlichen Qualität zur Verfügung zu stellen.
Erforderliche Aufbereitungen des Kundenmaterials (z. B. weil das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material nicht den Anforderungen genügt) werden gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand berechnet.
Für die Beschaffung bzw. Herstellung des Kundenmaterials ist allein der Kunde verantwortlich. Insbesondere darf das Kundenmaterial nicht gegen geltendes Recht (einschließlich Strafrecht, Urheberrecht sowie sonstige Rechte Dritter) verstoßen. Es wird nicht geprüft, ob sich das Kundenmaterial für die vom Kunden verfolgten Zwecke eignet. Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, wenn der Kunde erkennbar von falschen Voraussetzungen ausgeht. Der Kunde stellt uns von jeglicher Haftung frei und ersetzt jegliche Schäden und sonstige Kosten, welche auf Grund der Inanspruchnahme Dritter wegen Rechtsverletzungen durch das vom Kunden beigestellte Kundenmaterial entstehen.
Soweit das Kundenmaterial urheberrechtlich oder über andere Schutzstatuten wie z.B. das Markengesetz geschützt ist gewährt der Kunde das zeitlich auf die Dauer des Vertragsbeziehungen beschränkte, nicht ausschließliche Recht, das Kundenmaterial im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu verarbeiten und alle hierfür notwendigen oder nützlichen Handlungen vorzunehmen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Kunden.

K) Verzögerung oder Nichterbringung von Mitwirkungs- bzw. Beistellpflichten, Kostenfolgen
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungs- und/oder Beistellpflichten nicht nach, kann die CTPM die geschuldeten Leistungen bis zur Erbringung der Mitwirkungs- bzw. Beistellpflichten verweigern. Derartige Verzögerungen auf Seiten des Kunden führen zu einer entsprechenden Verlängerung der etwaig verbindlich vereinbarten Termine und/oder Ausführungsfristen.
Der Kunde ist zum Ersatz der dieser auf Grund der mangelhaften Mitwirkung bzw. Beistellung des Kunden entstehenden Schäden verpflichtet.

L) Leistung
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung und mit Zahlung des Entgeltes erhalten Sie, als Verbraucher nach Ablauf der Widerrufsfrist, für die Dauer des vereinbarten Nutzungszeitraums die Zugangsberechtigung, den Inhalt der digitalen Medien auf dem Bildschirm (PC, Tablet, Smartphone) wahrzunehmen und innerhalb des Nutzungszeitraums zu verwenden. Das Kursangebot steht in der Regel 24 Stunden am Tag zur Verfügung (im Folgenden „Betriebszeit”).
Von den Betriebszeiten ausgenommen sind die Zeiten, in denen Datensicherungsarbeiten vorgenommen und Systemwartungs- oder Programmpflegearbeiten oder Arbeiten am System oder der Datenbank ausgeführt werden.
CTPM ist berechtigt, soweit es im Interesse der Nutzer erforderlich ist, diese Arbeiten auch während der Betriebszeit vorzunehmen. Hierbei kann es zu Störungen des Datenabrufs kommen, die CTPM möglichst gering halten wird.
Unsere Blended und E-Learning Angebote werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Kunde die Trainingsziele erreichen kann. Ein bestimmter Schulungserfolg wird nicht geschuldet.

M) Verpflichtungen des Kunden
Sie dürfen das Kursangebot nur sachgerecht nutzen. Er wird insbesondere seinen Benutzernamen und das Passwort für den Zugang zum Serviceangebot des Unternehmens geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen und bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht dies dem Unternehmen anzeigen.

N) Zugang zum Kursangebot
Technische Voraussetzungen für die Nutzung des Serviceangebotes sind ein geeigneter Internetbrowser und eine aktuelle Version des Adobe Acrobat Reader, sofern der jeweilige Text im PDF-Format abgerufen wird oder weitere je nach Angebot variierende Software.
Die Verschaffung des Zugangs zum Internet bzw. Kundensystemen ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verantwortungsbereich von CTPM liegen, so haben Sie dies gegenüber uns zu rügen. Solche Leistungen werden unverzüglich nachgebessert. Erbringen wir eine Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht vertragsgemäß, so können Sie von dem Vertrag zurücktreten; in dem Fall wird die gegebenenfalls bereits gezahlte Vergütung wieder gutgeschrieben.

O) Missbräuchliche Nutzung
Wir behalten sich vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlicher Vertragsverletzungen diesen Vorgängen nachzugehen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und bei einem begründeten Verdacht gegebenenfalls Ihren Zugang zu den Inhalten – mindestens bis zu einer Verdachtsausräumung Ihrerseits – zu sperren und gegebenenfalls bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Soweit Sie den Verdacht ausräumen, wird die Sperrung aufgehoben.
P) Nutzungsrechte an Werkleistungen
Sofern unserseits Werkleistungen erbracht werden, erhält der Kunde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, an den vertragsgegenständlichen Werkleistungen jeweils das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte Recht zur Nutzung für interne betriebliche Zwecke. Die kommerzielle Verwertung, insbesondere die Unterlizenzierung von vertragsgegenständlichen Werkleistungen gegenüber Dritten ist dem Kunden nur erlaubt, soweit sich die Parteien hierüber unter angemessener Kostenbeteiligung zu Gunsten der CTPM geeinigt haben.
Jede Nutzungsrechtseinräumung steht unter der Voraussetzung der vollständigen Zahlung der jeweiligen Vergütung.
Zur Veränderung und/oder Entfernung von Hinweisen auf die Urheberstellung der CTPM ist der Kunde ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der CTPM nicht berechtigt.
Die CTPM behält das Recht, alle den Werkleistungen zugrunde liegenden Erkenntnisse, Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden, Know-How, Vorgehensweisen etc. uneingeschränkt zu nutzen, zu verbreiten und zu verwerten.

Q) Abnahme von Werkleistungen
Sofern unserseits Werkleistungen erbracht werden ist der Kunde verpflichtet, jede Werkleistung innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch spätestens innerhalb zwei Wochen ab Zurverfügungstellung der jeweiligen Werkleistung, zu prüfen und abzunehmen.
Die CTPM ist berechtigt, an der Abnahmeprüfung teilzunehmen.
Erklärt der Kunde bis zum Ablauf der Abnahmefrist weder schriftlich die Abnahme, so gelten die Werkleistungen als abgenommen.
Vom Kunden gemeldete Mängel wird die CTPM innerhalb einer angemessenen Frist beheben.
Die CTPM ist berechtigt, die Abnahme von Teilleistungen zu verlangen.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für derartige Abnahmen.

R) Schadenersatzhaftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als oben vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

S) Beschaffenheitsvereinbarung, Nacherfüllung
Für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ist die vertragliche Leistungsbeschreibung (in der Regel das Pflichtenheft) maßgeblich. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist seitens CTPM nicht geschuldet, dass die Werkleistungen mit Produkten Dritter zusammenarbeiten.
Die CTPM leistet bei Mängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. Der Kunde ist verpflichtet etwaige ihm hierzu überlassene Programmteile und Korrekturen einzuspielen.
Der Kunde erlaubt der CTPM mindestens zwei Versuche der Nacherfüllung. Schlagen diese Versuche fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten, letzteres jedoch nicht, wenn der Mangel unerheblich ist.

T) Verjährung bei Mängelhaftung
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab der ein Mangel begründenden Handlung.

U) Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner der CTPM Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Köln. Anwendung findet deutsches Recht. Davon abweichend kann CTPM den Auftraggeber auch an dessen Sitz verklagen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CTPM für die Konzeption und Ausführung von firmeninternen Seminaren (Inhouse-AGB)

A) Vertragsgegenstand
CTPM erbringt für den Auftraggeber Qualifizierungsleistungen in Form von Inhouse-Seminaren. Diese Seminare werden zwischen der CTPM und dem Auftraggeber durch Verträge, nachfolgend „Vertrag” genannt, die individuelle Regelungen enthalten, näher beschrieben.
Sofern der Vertrag und diese Inhouse-AGB voneinander abweichende Regelungen enthalten, geht der Vertrag diesen Inhouse-AGB vor.Sollte ein Inhouse-Rahmenvertrag zwischen den Vertragsparteien besteht, geht der Rahmenvertrag diesen Inhouse-AGB vor.
Ansonsten gelten unsere Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistung an den Teilnehmer vorbehaltlos ausführen.

B) Referenten, Seminarunterlagen
CTPM stellt zu Seminaren, die in den Verträgen jeweils benannten Referenten. Sollte ein Referent aus Gründen, die CTPM nicht zu vertreten hat, zu einem vorgesehenen Seminartermin ausfallen, ist CTPM berechtigt, einen geeigneten Ersatzreferenten nach ihrer Wahl zu benennen oder den Seminartermin in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf einen Ausweichtermin zu verlegen.
CTPM stellt für die rechtzeitig gemeldeten Seminarteilnehmer Seminarunterlagen in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Die Seminarunterlagen bleiben Eigentum der CTPM und sind durch Urheberrechte geschützt. Die Seminarteilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Seminarunterlagen an Dritte weiterzugeben oder zu kopieren. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass eine unbefugte Weitergabe oder Vervielfältigung der Seminarunterlagen durch Seminarteilnehmer oder dritte Personen unterbleibt. Die Anfertigung zusätzlicher Kopien von Seminarunterlagen zur Ausführung des Seminars oder zum Einsatz in weiteren Bildungsveranstaltungen durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der CTPM.

C) Vergütung, Zahlungsziel
CTPM erhält für die Ausführung der Seminare die vertraglich vereinbarte Vergütung sowie Erstattung von Reisekosten, Spesen und Auslagen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Vergütungen, Kosten-, Auslagen- und Spesenerstattungen sofort nach Rechnungsstellung in voller Höhe zuzüglich der jeweils zum Leistungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Im Falle des Verzuges sind die Forderungen der CTPM für das Jahr mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Weitergehende Schadensersatzansprüche seitens CTPM bleiben vorbehalten.

D) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Seminarvorbereitung und -ausführung
Der Auftraggeber benennt jeweils einen zur Abgabe und Entgegennahme der für die Seminarvorbereitungen und -ausführungen erforderlichen Erklärungen bevollmächtigten Ansprechpartner.
Falls die Seminare beim Auftraggeber stattfinden, stellt er zur Ausführung der Seminare Räume mit der erforderlichen Ausstattung einschließlich Hard- und Software zur Verfügung.
Er stellt sicher, dass die Teilnehmer während des Seminars nicht gestört werden.
Der Auftraggeber wird CTPM alle für die Ausführung und Vorbereitung des Seminars notwendigen Informationen und erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen.
Sofern CTPM für Seminare außerhalb ihrer Trainingszentren dem Auftraggeber Seminarequipment (z.B. Hardware, Beamer, Flipcharts, Metawände) zur Verfügung stellt, verpflichtet sich der Auftraggeber zum Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und weist den Abschluss auf Verlangen der CTPM nach.

E) Bereitstellung von Software
Der Auftraggeber stellt, falls im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, die Systemumgebung sowie die benötigte Anzahl von Software-Lizenzen sowohl für die Mitarbeiter des Auftraggebers (Seminarteilnehmer) als auch für die Referenten und Systembetreuer der CTPM zum Zwecke der Vorbereitung und Ausführung der Schulungen unentgeltlich zur Verfügung. Gleichzeitig versichert der Auftraggeber, zur vorübergehenden Überlassung der Lizenzen zu dem nach diesem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch berechtigt zu sein. Er garantiert, dass durch die Überlassung der Lizenzen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt sicher, dass der Nutzungsumfang während der Vertragslaufzeit nicht beeinträchtigt wird.
CTPM verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Lizenzen ausschließlich zur Vorbereitung der Schulungsumgebung sowie für die Schulungen der Mitarbeiter des Auftraggebers zu nutzen und die Software nach Seminarende vollständig zu deinstallieren. CTPM versichert weiterhin, dass keine über den nach diesem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung der Lizenzen erfolgt.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass eine Datensicherung vorhanden ist, aus der in maschinenlesbarer Form mit vertretbarem Aufwand vernichtete oder verloren gegangene Daten rekonstruiert werden können.

F) Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als oben vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

G) Verjährung bei Mängelhaftung
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab der ein Mangel begründenden Handlung.

H) Rücktritt, Terminverschiebungen
Der Auftraggeber kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn, werden 20 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig, von weniger als zwei Wochen vor Seminarbeginn werden 50 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.
Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als einer Woche vor Seminarbeginn, werden 100 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.
Der Auftraggeber hat im Falle seines Rücktritts der CTPM auch die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß getätigten Aufwendungen zu erstatten, soweit deren Erbringung dem Vertragszweck entsprechend zu erwarten war und der Auftraggeber über den Beginn der Vorbereitungsleistungen informiert worden ist. Auch durch den Rücktritt entstehende Zusatzkosten werden dem Auftraggeber gegen Nachweis in Rechnung gestellt.
Wünsche des Auftraggebers zur Verlegung von Seminarterminen werden berücksichtigt, sofern diese spätestens vier Wochen vor Beginn der jeweils vereinbarten Seminartermine schriftlich gegenüber CTPM erklärt werden.
Erfolgt die Terminverschiebung mit einer Frist von weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn, werden zusätzlich 10 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.
Erfolgt die Terminverschiebung mit einer Frist von weniger als zwei Wochen vor Seminarbeginn, werden zusätzlich 25 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.
Erfolgt die Terminverschiebung mit einer Frist von weniger als einer Woche vor Seminarbeginn, werden zusätzlich 50 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.
CTPM ist berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt worden ist.

I) Vertraulichkeit, Treuepflichten
CTPM wird sämtliche Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihr in Ausführung eines Vertrages bekannt werden, vertraulich behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verwenden. Auf gesonderten Wunsch des Auftraggebers wird CTPM den von ihr beauftragten Mitarbeitern aufgeben, eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber abzugeben.

Der Auftraggeber und die CTPM verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität. Insbesondere werden sie die Abwerbung von Mitarbeitern – auch freien Mitarbeitern – oder ehemaligen Mitarbeitern des jeweils anderen Partners, die in Verbindung mit dem Vertrag tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung des Vertrages unterlassen.
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen.

J) Annahmeverzug, höhere Gewalt
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme einer von CTPM geschuldeten Leistung in Verzug oder unterlässt oder verzögert er eine ihm obliegende Mitwirkungsleistung, so ist CTPM berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern, behält jedoch ihren Vergütungsanspruch abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.
Ereignisse höherer Gewalt, die CTPM die Leistung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen CTPM, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die CTPM mittelbar oder unmittelbar betreffen, sofern sie nicht von ihr zu vertreten sind.

K) Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner der CTPM Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Köln. Anwendung findet deutsches Recht. Davon abweichend kann CTPM den Auftraggeber auch an dessen Sitz verklagen.



AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse und Törns

Segelevent und Yachtschule

A) Teilnahme

Teilnehmen an Kursen, Törns und anderen segelsportlichen Veranstaltungen kann, wer mindestens 7 Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Minderjährige brauchen die ausdrückliche Genehmigung des Erziehungsberechtigten in Textform.

B) Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt in Textform. Sie ist verbindlich und bedarf der Bestätigung durch die CTPM. Die Anzahlung (30% der Gesamtsumme) ist spätestens 7 Tage nach Datum der Bestätigung zu entrichten, die Restzahlung ist 4 Wochen vor Törn- oder Kursbeginn fällig. Für Einweg- u. Karibiktörns beträgt die Anzahlung 50% der Törn-Gebühr, die Restzahlung ist 12 Wochen vor Törn-Beginn fällig. Die Buchung ist übertragbar.

C) Bedingungen

1. Die ausgeschriebenen Termine und ggf. Reiseziele werden eingehalten, soweit das Wetter und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Schlechtwettersituationen, Flaute oder Nichtbelastbarkeit der Crew können mehrere Hafentage erfordern. Damit verbundener Segelausfall bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Gleiches gilt für Reiseabbruch oder Beeinträchtigung der Reise, wenn dies durch höhere Gewalt (Krieg, Streik, politische Unruhen, Beschlagnahme etc.) hervorgerufen wird. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von bis zu 48 Stunden als vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände entsteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. Die CTPM wird stets bemüht sein, oben genannte Umstände zu vermeiden.

2. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er nicht nur Reisegast sondern auf einer Segelyacht auch Crewmitglied ist und seine aktive Teilnahme im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Durchführung der Segelreise notwendig ist und er sich bei der Bedienung der Segelyacht entsprechend einsetzen muss. Mit seiner Buchung erkennt der Teilnehmer an, dass ihm bewusst ist, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen der CTPM eine Segelreise eine sportliche Veranstaltung darstellt und diese der Natur der Sache nach ein Restrisiko enthält.

3. Nicht im Reisepreis eingeschlossen sind die Kosten für Liegeplatz, Betriebsstoffe, Verpflegung und Reinigung der Yacht. Für die Sauberkeit an Bord ist die Crew verantwortlich.

4. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Vertreter der ctpm sie während der Veranstaltung auf Video aufzeichnen oder fotografieren. Es ist der ctpm gestattet die Bilder für Werbezwecke auf ihrer Homepage, Flyern oder anderen Werbemitteln zu verwenden, wenn nicht schriftlich dagegen widersprochen wird.

D) Pflichten des Teilnehmers

1. Den Anordnungen des Skippers/Segellehrers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Törn-Teilnehmer den Anweisungen nicht nach oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törn-Verlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche gegenüber der Crew und der CTPM bestehen nicht.

2. Der Törn-Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

E) Haftung

1. Eine Haftung der CTPM für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort der Segelreise ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

2. Für die Yachten besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Die Törn-Teilnehmer haften der CTPM gegenüber für Verluste und Schäden bis zur Höhe von max. 500,- € pro Schadensfall. Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind nicht versichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Die CTPM haftet nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Reiseteilnehmern. Dies gilt insbesondere für Wasserschäden an elektronischen Geräten und anderen Wertsachen.

F) Rücktritt und Versicherung

1. Die CTPM ist berechtigt den Kurs oder Törn abzusagen, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Die CTPM wird sich um entsprechende Ausweichtermine bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, erstattet sie geleistete Zahlungen zurück.

2. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Kurs- oder Törn-Beginn wird die Anzahlung von 30% fällig. Erfolgt die Absage ab 4 Wochen vor Kurs- oder Törn-Beginn, ist die gesamte Gebühr zu zahlen. Eine Ausnahme bilden Einwegtörns und Törns in der Karibik. Hier gilt als vereinbart, dass bei Rücktritt des Teilnehmers die gesamte Gebühr bereits 12 Wochen vor Törn-Antritt fällig wird. Für Umbuchungen – soweit diese möglich sind – erhebt die CTPM eine Umbuchungsgebühr von 25,- €.

3. Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen der Reiserücktritt-, Unfall-, Haftpflicht, Kranken- oder Reisegepäckversicherung abzudecken, empfiehlt die CTPM eigene Vorsorge zu treffen.

4. Schwimmwesten und weitere Sicherheitsausrüstungen gehören in ausreichender Anzahl zu den Booten. Sie müssen während des Segelns getragen werden.

G) Nebenabreden / salvatorische Klausel

1. Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur nach Bestätigung in Textform durch die CTPM wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.

2. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen. Die Parteien vereinbaren, unwirksame Regelungen durch diesen möglichst nahekommende wirksame Regelungen, zu ersetzen.

H) Gerichtsstand, anwendbares Recht

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner der CTPM Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist, Köln. Anwendung findet deutsches Recht. Davon abweichend kann CTPM den Auftraggeber auch an dessen Sitz verklagen.



AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Yachtcharter

 

A) Charterpreis

Der Charterpreis umfasst die Nutzung der Yacht (+ Zubehör) durch den Charterer, deren natürlichen Verschleiß (z.B. Schäden aufgrund von Materialermüdung), die Betreuung sowie Abgaben, Gebühren und Steuern am ständigen Liegeplatz (Ausnahme: Transitlog, Permit), sowie die Haftpflicht- und Kaskoversicherung der Yacht.

 

B) Pflichten des Vercharterers

Der Vercharterer verpflichtet sich gegenüber dem Charterer:

  1. die Charteryacht zu dem vereinbarten Termin nach vollständiger Zahlung des Charterpreises in einem seetauglichen, ordentlichen altersgemäßen Pflege- und Technikzustand zu übergeben (hierbei zu beachten: Wartungsdaten insbesondere der Rettungsinsel, Notsignale)
  2. die Bordunterlagen (wichtig: aktualisierte Seekarten) auszuhändigen, die das erlaubte und von den Versicherungen gedeckte Seegebiet und die Fahrzeiten präzisieren.
  3. Ausfallzeiten zurück zu erstatten, wenn der Charterer die Yacht aufgrund eines Mangels nicht mehr (auch nur teilweise) nutzen kann. Keine Rückerstattung erfolgt, wenn der Charterer den Ausfall selbst zu vertreten hat (z.B. durch einen von ihm verursachten Schaden).
  4. für den Charterer während der Charterzeit über Telefon oder Funk zumindest zu den üblichen Bürozeiten erreichbar sein. Die Bedienungsanleitungen müssen in englischer oder in der Landessprache des Charterers vorliegen.

 

C) Führerscheine, Befähigungsnachweise

Der Charterer (Skipper) versichert, dass er den für das Fahrtgebiet entsprechenden Sportbootführerschein besitzt oder von einem Crewmitglied als Schiffsführer mit entspre- chendem Befähigungsnachweis begleitet wird, außerdem, dass er oder sein Skipper alle erforderlichen navigatorischen und seemännischen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen, um die gecharterte Yacht für die geplanten Fahrten in offenen Gewässern unter Segeln und/oder Motor unter Berücksichtigung der Verantwortung für Crew und Material sicher zu führen. Der Charterer verpflichtet sich weiter, die gecharterte Yacht wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln sowie unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen der befahrenen Reviere zu benutzen.

Der Vercharterer ist berechtigt, vor Übergabe der Charteryacht die Fähigkeit des verantwortlichen Schiffsführers zur Schiffsführung zu überprüfen. Er kann zu diesem Zweck bereits im Vorfeld bei Vertragsabschluss Nachweise über die bisherigen Schiffsführererfahrungen verlangen und sich die für das Führen der Yacht in der vereinbarten Bootsklasse und Fahrtgebiet erforderlichen Führerscheine oder Befähigungsnachweise zeigen lassen. Bei ganz offensichtlicher Unfähigkeit an der Eignung zur sicheren Führung von Charteryacht und Crew kann der Vercharterer dem Charterer auf dessen Kosten einen Skipper beistellen oder vermitteln. Ist dies nicht möglich oder ist der Charterer hiermit nicht einverstanden, kann der Vercharterer die Übergabe der Yacht ver- weigern; der entrichtete Charterpreis wird in diesem Fall nur bei erfolgreicher Weitervercharterung zum ursprünglich ver- einbarten Charterpreis zurückgezahlt. Ist die Weitervercharte-

rung nur zu einem geringeren Preis möglich, hat der Vercharterer Anrecht auf die entsprechende Differenz. Wichtig: Der Charterer/Schiffsführer trägt hierfür sowie für Crew, Schiff, Ausrüstung und Inventar die volle Verantwortung gegenüber dem Vercharterer und dem Versicherer.

 

D) Leistungsstörungen (Chartervertrag)

  1. Rechte des Charterers

a) Stellt der Vercharterer die Charteryacht nicht spätestens 4 Stunden nach dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung, ist der Charterer zur anteiligen Minderung des Charterpreises für die Ausfallzeit pro angefangenem Tag berechtigt. Gleiches gilt auch für notwendige Reparaturen, unabhängig von einem Verschulden des Vercharterers. Der Charterer kann auch wahlweise bei voller Erstattung der geleisteten Zahlungen vom Vertrag zurücktreten, wenn seit dem vereinbarten Übergabetermin mehr als 24 Stunden verstrichen sind; diese Frist verlängert sich bei einer Charterdauer von mindestens 10 Tagen auf 48 Stunden. Der Vercharterer ist berechtigt, eine zumutbare, den Bedürfnissen des Charterers ebenso gerecht werdende und objektiv gleichwertige Ersatzyacht zu stellen. Steht bereits vor Beginn der Charter fest, dass das Schiff nicht termingerecht zur Verfügung stehen wird und übergeben werden kann, hat der Charterer das Recht, bereits vor Charterbeginn vom Vertrag zurückzutreten.

b) Bei negativen Abweichungen der Charteryacht, deren Ausrüstung oder Zubehör vom vertraglich vereinbarten Zustand (Mängel) ist der Charterer stets zu angemessener Minderung des Charterpreises berechtigt, zum Rücktritt jedoch nur dann, wenn die Charteryacht dadurch in ihrer Seetüchtigkeit beeinträchtigt ist oder korrektes Navigieren unter Anwendung üblicher Navigationsmethoden objektiv deutlich erschwert wird und dadurch die Gefahren für die Sicherheit von Schiff und Mannschaft nicht nur unerheblich ansteigen.

c) Hat der Vercharterer die Leistungsstörung nicht zu vertre- ten, bestehen hinsichtlich einer Freistellung des Charterers für Folgeschäden (z.B. Reise- /Übernachtungskosten) keine wei- tergehenden Ansprüche gegen den Vercharterer; dieser tritt jedoch etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten an den Charterer ab. Der Vercharterer muss den Charterer über solche Vorkommnisse und die möglichen Folgen umfas- send unverzüglich in Kenntnis setzen. Minderung und Rücktritt muss der Charterer durch einseitige Erklärung gegenüber dem Vercharterer geltend machen und entsprechend begründen.

 

  1. Stornierungsregelungen:

Tritt der Charterer vom Chartervertrag zurück, so fallen die vereinbarten Stornierungskosten an. Kann der Charterer den Törn nicht antreten, muss er dies dem Vercharterer unverzüglich schriftlich oder per Fax verbindlich mitteilen, wobei es auf den Zeitpunkt des entsprechenden Zugangs beim Vercharterer ankommt. Gelingt eine Ersatzcharter zu gleichen Bedingungen, so erhält der Charterer seine bisher geleisteten Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 150.- zurück. Der Charterer kann nur mit Einverständnis und schriftlicher Zustimmung des Vercharterers einen geeigneten Ersatzcharterer stellen, der den Vertrag übernimmt. Bei einer Ersatzcharter zu Preisnachlässen oder für einen kürzeren Zeitraum ist der jeweilige Differenzbetrag zuzüglich der Bearbeitungsgebühr fällig. Wurden vertraglich unterschiedliche Übergabe- und Rücknahmehäfen oder ausländische Häfen vereinbart, erhöht sich die Entschädigung um jeweils 20 %. Der Vercharterer kann bei nicht termingerechter Begleichung der entstandenen Kosten vom Vertrag zurücktreten und behält sich ausdrücklich vor, weitere Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages geltend zu machen. In allen übrigen Fällen hat der Vercharterer Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Charterpreis. Der Abschluss einer Charter-Rücktrittsversiche- rung wird deshalb ausdrücklich empfohlen.

 

  1. Rechte des Vercharterers:

Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 2 Stunden nach dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Übergabe, kann er vom Charterer die anteilige Fortzahlung des Charterpreises pro angefangenem Tag verlangen. Der Charterer ist verpflichtet, eine pünktliche Rückgabe zu gewährleisten. Er hat hierbei die üblichen örtlichen Wind- und Wetterbedingungen im Vorhinein zu berücksichtigen, witterungsbedingte Schwierigkeiten in seine Planung mit einzubeziehen und die Yacht in ausreichender Nähe zum Rückgabeort zu halten. Bei entsprechendem Verschulden oder eigenmächtigem Handeln kann der Vercharterer Schadenersatz fordern. Dies gilt nicht, wenn aufgrund gefährdender Wetter-/Seeverhältnisse (plötzliche Verschlechterung) eine termingemäße Rückgabe im Sinne einer Risikobeschränkung nicht möglich ist. Verlässt der Charterer die Charteryacht an einem anderen Ort als dem vereinbarten Rückgabeort, trägt er die Kosten der Rückführung zu Wasser oder zu Land, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Vercharterer ist in allen Fällen unverzüglich zu informieren. Der Charterer kann in allen Fällen den Nachweis erbringen, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.

 

D) Stornoregelung

Tritt der Charterer vom Chartervertrag zurück, so fallen Stornierungskosten (siehe Vertrag) bezogen auf den Charterpreis an. Für Leistungen, die durch den Wegfall der Charter ebenfalls entfallen, werden keine Stornokosten berechnet, wie z. B. Reinigung, Kautionsabgeltung, Bettwäsche, Sonderausstattung u. dgl.

Der Abschluss einer Reise-/ Charterrücktrittskostenversicherung bereits im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung wird ausdrücklich empfohlen.

 

E) Zahlungsmodalitäten

Die Entrichtung des Charterpreises erfolgt in Teilzahlungen (wie im Vertrag vereinbart).
Erfolgen die vereinbarten Zahlungen nicht termingerecht, ist der Vercharterer nach fruchtloser Mahnung berechtigt, vom Chartervertrag zurückzutreten und die Yacht anderweit zu verchartern. Ausfallbeträge hat der Charterer zu ersetzen. Der Vertrag wird gültig, wenn dem Vercharterer oder dem Vermittler ein unterschriebenes Vertragsexemplar innerhalb 10 Tagen nach Ausstellungsdatum eingereicht wird.

Die vollständige Bezahlung der Charter an den Vercharterer wird dem Charterer durch Übersendung des “Bordpasses” bestätigt.

 

F) Crewliste

Der Charterer hat spätestens 4 Wochen vor Charterbeginn dem Vercharterer alle mitfahrenden Personen (Crew) anhand beigefügter Liste zu benennen.

 

G) Übernahme der Charteryacht

Der Charterer übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung. Der Vercharterer oder dessen Beauftragter übergibt dem Charterer die Charteryacht segelklar und auch sonst in einwandfreiem Zustand, innen sowie außen gereinigt, mit angeschlossener Gasflasche (+ Reserveflasche) und voll getankt mit vollem Ersatztreibstoffkanister. Der Schiffszustand, alle technischen Funktionen (insbesondere Segel, Lichter und Motor) und die Vollständigkeit von Zubehör und Inventar werden anhand eines Ausrüstungsverzeichnisses und mithilfe einer Checkliste von beiden Vertragspartnern im Rahmen einer Einweisung ausführlich überprüft. Der Vercharterer sichert zu, dass Yacht und ihre Ausrüstung die Erfordernisse der in dem vereinbarten Charterfahrtgebiet geltenden Gesetze und Vorschriften erfüllt. Die Seetauglichkeit von Charteryacht und Ausrüstungsgegenständen wird anschließend vor Übergabe durch Unterzeichnung verbindlich von beiden Parteien bestätigt. Nach diesem Zeitpunkt können Einwendungen nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn und soweit bei Übergabe verborgene Mängel vorgelegen haben, selbst wenn den Vercharterer hierbei kein Verschulden trifft. Eine Übernahme der Yacht darf der Charterer nur verweigern, wenn die Seetüchtigkeit erheblich gemindert ist, nicht bei nur unwesentlichen Abweichungen oder Mängeln.

Der Vercharterer hat mit den Schiffspapieren den Nachweis zu erbringen, dass die Yacht gemäß Chartervertrag haftpflichtversichert und die Prämie bezahlt ist.

 

H) Pflichten des Charterers

Der Charterer hat gegenüber dem Vercharterer folgende Pflichten:

  1. alle Crewmitglieder spätestens 4 Wochen vor Charterbeginn zu benennen (Erstellen einer Crewliste); 
  2. das Schiff am vereinbarten Rückgabeort bereits 1-2 Stunden vor Vertragsablauf zum Auscheck bereit zu halten; 
  3. die vereinbarte Charterdauer ohne Abstimmung mit dem Vercharterer nicht eigenmächtig zu verlängern; 
  4. die Yacht in den letzten 24 Stunden vor Charter-ende in ausreichender Nähe zum Rückgabehafen zu halten, damit auch bei widrigen Umständen (schlechtes Wetter, Einwehen etc.) die rechtzeitige Ankunft gewährleistet ist.
  5. Witterungseinflüsse berühren die Pflicht zur pünktlichen Rückgabe nicht, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt vor. Bei absehbarer Verspätung der Rückgabe ist der Vercharterer unverzüglich zu informieren.
  6. den Vercharterer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Törn an einem anderen Ort als dem Rückgabehafen beendet werden muss. In diesem Fall obliegt es dem Charterer, für das Schiff zu sorgen oder durch ausreichend qualifizierte Personen sorgen zu lassen, bis der Vercharterer das Schiff übernehmen kann. Die Charter endet erst mit der Übernahme, der Charterer hat die entstehenden Kosten zu tragen.
  7. Charteryacht und Ausrüstung sorgsam und nach den Regeln ordentlicher Seemannschaft zu behandeln.
  8. sich vor Törnbeginn mit den technischen und allen anderen Einrichtungen der Yacht vertraut zu machen, die an Bord befindlichen Bedienungsanleitungen zu beachten und über die Besonderheiten des Fahrtgebiets eingehend zu informieren (Strömungen, veränderte Wasserstände bei Starkwind, Fallwinde, Düseneffekte etc).
  9. turnusgemäß anfallende Kontroll- und Wartungsmaßnah- men vorzunehmen, insbesondere Ölstand und Kühlwasser- stand des Motors täglich zu prüfen, Bilgen täglich zu kontrollieren und ggf. zu warten.
  10. ein Logbuch zu führen, in das Aufzeichnungen über Wetterberichte, alle festgestellten Schäden an Yacht und Ausrüstung, Grundberührungen und besondere sonstige Vorfälle (Tampen in Schraube etc.) einzutragen sind.
  11. wenn und soweit vorhanden, ein Funkbuch sowie ggf. ein Zoll- und Anschreibebuch gewissenhaft zu führen.
  12. jede Grundberührung ist sofort zu melden und bei Verdacht einer Beschädigung der Charteryacht sofort den nächsten Hafen anzulaufen, und eine Untersuchung durch einen Taucher, und nach Rücksprache mit dem Vercharterer und auf dessen Anweisung hin ggf. Kranen oder Aufslippen zu veranlassen.
  13. besondere Wind- und Wetterbedingungen zu beachten, bei Nachtfahrten besondere Umsicht walten zu lassen.
  14. nur unter Maschine in Häfen einzulaufen und aus Häfen auszulaufen, unter Maschine jedoch nur zu fahren, soweit und solange dies nötig ist (keinesfalls aber mit Segeln mit Lage von mehr als 10 Grad Krängung!).
  15. die Charteryacht nur mit geeigneten, sauberen und nicht abfärbenden Bootsschuhen zu betreten.
  16. Schlepphilfe anderen nur im Notfall zu gewähren, die Charteryacht nur im Notfall schleppen zu lassen, eigene Tampen/Leinen zu verwenden, nur an Klampen, Winschen oder Mastfuß zu belegen und keine Vereinbarungen über Abschlepp- und Bergekosten zu treffen, es sei denn, der Helfende verweigert andernfalls seine Hilfe.
  17. die gesetzlichen Bestimmungen der Aufenthalts- und Durchfahrts- oder Gastländer zu beachten, sich nach etwa erforderlichen Lizenzen oder Fahrtenberechtigungen vorab zu erkundigen.
  18. stets ordnungsgemäß ein- und auszuklarieren und anfallende Hafengebühren ordnungsgemäß zu entrichten
  19. einen Diebstahl der Yacht oder von deren Zubehör unverzüglich auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen.
  20. die Charteryacht nicht an Dritte weiterzugeben oder weiterzuvermieten.
  21. nicht mehr Personen, als zulässig bzw. vereinbart (Crew) sowie keine Tiere mit an Bord zu nehmen.
  22. keine Veränderungen an Schiff und Ausrüstung vorzunehmen.
  23. Es ist untersagt ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vercharterers:

– undeklarierten zollpflichtigen Waren oder gefährliche Güter oder Stoffe mitzuführen,
– an Regatten teilzunehmen,
– auf eine geschützten Hafen bei angesagten Windstärken ab konstant 7 Bft auszulaufen,

– die Yacht zu Schulungszwecken, entgeltilichen Transport etc., zu nutzen.

  1. Der Vercharterer hat das Recht, das Fahrtgebiet bei unsi- cheren/ungewöhnlichen Navigationsbedingungen zu begren- zen oder ein Nachtfahrverbot auszusprechen. Das im Vertrag bezeichnete Gebiet darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vercharterers verlassen werden. Der Charterer bzw. Schiffsführer ist für die Führung der Yacht verantwortlich und haftet gegenüber dem Vercharterer bzw. Versicherer für Schäden, die aus der Missachtung der gebotenen Verhaltensregeln herrühren. Die Crewmitglieder gelten im Rahmen dieses Vertrags als Erfüllungsgehilfen des Charterers und/oder Schiffsführers.

 

I) Rücknahme der Charteryacht

Der Charterer übergibt dem Vercharterer oder dessen Beauftragten die Charteryacht segelklar, in nach Checkliste gestautem Zustand, innen sowie außen gereinigt, mit ange- schlossener Gasflasche (+ Reserveflasche) und voll getankt (+ Ersatztreibstoffkanister). Der Vercharterer ist berechtigt, verbrauchtes und nicht wieder aufgefülltes Material (z.B. Treibstoffe) auf Kosten des Charterers zu ersetzen und die Kosten pauschal zu ermitteln und die Reinigung auf Kosten des Charterers durchführen zu lassen, wenn vereinbart. Die Reinigung kann vertraglich gegen Aufpreis vereinbart werden. Der Charterer ist gehalten, die Charteryacht so rechtzeitig (mind. 1-2 Stunden vor dem Rücknahmezeitpunkt) an den Liegeplatz zu bringen, dass ein ausführliches Auschecken und Reinigen möglich ist. Beide Parteien überprüfen gemeinsam den Schiffszustand und die Vollständigkeit der Ausrüstung. Bereits bei Verdacht auf Beschädigung der Yacht hat der Charterer dies dem Vercharterer mitzuteilen und verloren gegangene, beschädigte oder nicht mehr funktionsfähige Ausrüstungsgegenstände bei der Rückkehr sofort anzuzeigen. Charterer und Vercharterer erstellen eine Mängel- und Verlustliste und errichten anschließend anhand dieser sowie der Checkliste ein Protokoll, das nach Unterzeichnung durch beide Parteien verbindlich ist. Verweigert der Vercharterer die Erstellung eines Abnahmeprotokolls, gilt die Yacht als mangelfrei übergeben. Nach diesem Zeitpunkt können Einwendungen nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden; dies gilt nicht, wenn und soweit bei Rücknahme verborgene Mängel vorgelegen haben, deren Bestehen der Charterer infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung zu vertreten hat. Insbesondere ist der Vercharterer nicht berechtigt, für nachträglich festgestellte Schäden die Kaution einzubehalten. Art, Umfang und Höhe von Schäden, deren Behebung erst zu einem späteren Zeitpunkt und ggf. nach weiteren Einsätzen der Charteryacht erfolgen kann oder soll, sind genau zu dokumentieren und für beide Parteien verbindlich

 

J) Schäden (an der Charteryacht),

Schadenfolgen, Verhaltenspflichten, Haftung Schäden, Kollisionen, Havarien, Manövrierunfähigkeit, Betriebsstörungen, Beschlagnahmung der Yacht oder sonstige Vorkommnisse hat der Charterer dem Vercharterer unverzüglich mitzuteilen. Der Charterer muss wie auch der Vercharterer stets für Anweisungen bzw. Fragen erreichbar sein. Schäden, die auf normalem Verschleiß oder Materialemüdung beruhen, kann der Charterer bis zu einer Höhe von € 150.- ohne Rücksprache beheben lassen und erhält die ausgelegten Beträge unter Quittungsvorlage vom Vercharterer ersetzt. Bei Aufwendungen, die diese Summe übersteigen, informiert der Charterer, außer in Notfällen oder bei Gefahr im Verzug, den Vercharterer und gibt in Absprache mit diesem Reparaturen in Auftrag, dokumentiert und überwacht sie, und tritt, wenn erforderlich, finanziell in Vorlage. Ausgetauschte Teile sind aufzubewahren. Der Charterer hat alles zu unternehmen, was den Schaden und seine Folgen (z.B. Ausfall) mindert. Lässt sich ein Schaden nicht vor Ort beheben, kann der Charterer nach Aufforderung durch den Vercharterer verpflichtet sein, vorzeitig (möglichst 24 Stunden vor Übergabe) zurückzukehren, wenn dies den Umständen nach vertretbar und zumutbar ist. Hat der Vercharterer die Schäden zu vertreten, wird der Charterpreis für jeden angebrochenen Ausfalltag tagesanteilig erstattet. Hat der Vercharterer den Ausfall nicht zu vertreten, sind weitergehende Schadensersatzansprüche des Charterers ausgeschlossen. Kosten für die Reparatur von Sachschäden an der Charteryacht oder an Ausrüstungs- gegenständen, die der Charterer, der Schiffsführer oder die Crew schuldhaft verursacht haben, trägt der Charterer bis zur Höhe seiner Kaution selbst. Schäden, die darüber hinausgehen, sind vom Kaskoversicherer gedeckt, es sei denn, Schiffsführer und/oder Crew handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig oder verstoßen gegen die Regelungen des Chartervertrages, die kausal mit dem eingetretenen Schadenereignisses zusammen hängen. Dies gilt nicht für Verschleißschäden (z.B. aufgehende Nähte bei Segeln) oder Schäden, für die den Schiffsführer und seine Crew kein Verschulden trifft.

 

K) Haftung des Charterers im Übrigen

Der Charterer haftet für alle von ihm oder seiner Crew schuldhaft verursachten Schäden an Dritten sowie an der Charteryacht, deren Ausrüstung oder Zubehör, insbesondere auch für solche Schäden, die auf fehlerhafte Bedienung oder mangelhafte Wartung (wenn und soweit Aufgabe des Charterers) der an Bord befindlichen Aggregate zurückzuführen sind. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet er auch für die Inanspruchnahme durch den

Kaskoversicherer (Regress). Wenn und soweit ihn ein Verschulden trifft, haftet der Charterer auch für alle Folge- und Ausfallschäden (z.B. bei Beschlagnahme), gem. den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes. Stellt der Vercharterer einen professionellen Skipper, ist diesr für die Führung der Yacht verantwortlich und haftet für Schäden, die durch ihn verursacht werden, nicht aber für solche, die durch die Gäste (mit)verursacht werden. Für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Charterers oder seiner Crew, für das der Vercharterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, ohne dass diesen in irgendeiner Form selbst ein (Mit)Verschulden trifft, hält der Charterer den Vercharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, von allen Kosten und Rechtsverfolgungen im In- und Ausland frei. Mehrere Charterer haften gesamtschuldnerisch. Der Charterer haftet in vollem Umfang für Schäden, die in kausalem Zusammenhang mit falschen Angaben über die Fähigkeit zur Schiffsführung stehen.

 

L) Haftung des Vercharterers

Der Vercharterer haftet aus dem Chartervertrag selbst für Verlust oder Schäden am Eigentum des Charterers oder der Crew sowie bei Unfällen nur dann, wenn ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fallen, nicht aber bei Verfügungen von hoher Hand und höhere Gewalt etc.

Er haftet für solche Schäden, deren Ursache in Ungenauigkeiten, Veränderungen oder Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials wie z.B. Seekarten, Handbücher, Kompass, Funkpeiler usw. liegt nur dann, wenn er den Charterer oder verantwortlichen Schiffsführer bei Übergabe der Yacht nicht ausdrücklich auf diese Möglichkeit sowie dessen mitwirkende Pflicht zur Überprüfung hingewiesen hat. Von allen Vereinbarungen unberührt bleiben jedoch Schadenersatzansprüche aus der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung und für sonstige Schäden, die auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vercharterers beruhen.

 

M) Versicherungen (Charteryacht)

Für die Charteryacht besteht eine Kaskoversicherung für Sachschäden an Schiff und Ausrüstungsgegenständen sowie eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Deckungssumme der Haftplfichtversicherung ist mindestens eine Million Euro. Personenschäden durch Unfälle an Bord, Schäden an mitgeführten Gegenständen von Skipper und Crew, sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sind durch diese Versicherungen nicht gedeckt, so dass hierfür grundsätzlich nicht der Vercharterer sondern der Charterer bei entsprechendem Verschulden selbst haftet. Der Abschluss einer Kasko-Versicherung führt zu keiner Haftungsfreistellung des Charterers durch den Vercharterer für Schäden, die der Versicherer aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Missachtung der Regelungen des Chartervertrages (z.B. Überschreiten des vereinbarten Fahrtgebietes) nicht übernimmt oder hinsichtlich derer der Kaskoversicherer selbst Regress nehmen kann. Die Vercharterung findet nach den im Charterfahrtgebiet bestehenden Rechtsvorschriften statt.

 

N) Kaution (Regelungen, Besonderheiten)

Der Charterer hinterlegt –wenn nicht anders vereinbart- bei Übergabe vor Ort eine Kaution gemäß Chartervertrag. Die Kaution ist in bar oder mit Kreditkarte zu hinterlegen. Maximal bis zu dieser Höhe haftet er je Chartertörn Schadenereignis ausschließlich für Sachschäden an der Charteryacht und deren Zubehör, verlorene Ausrüstung und Diebstahl, die durch ihn oder seine Crew verschuldet worden sind; dies gilt nicht in Bezug auf Wertminderungen durch gewöhnliche Abnutzung oder Verschleiß. Im Falle höherer Gewalt gilt dies nur, wenn und soweit das Risiko schuldhaft erhöht worden ist (z.B. Auslaufen bei Sturmwarnung). Die Kaution ist in bar oder per Kreditkarte bei Übergabe der Yacht oder vorab durch Überwei- sung zu entrichten und bei Rücknahme der Yacht und scha- denfreiem Verlauf der Charter sofort zur Rückzahlung fällig. Kann oder soll eine etwaige Reparatur erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und ist nach Schätzung der Schadenhöhe absehbar, dass die Aufwendungen weniger als die Hälfte des hinterlegten Betrages ausmachen werden, so ist wenigstens der hälftige Anteil sofort zur Rückzahlung fällig.

 

O) Weitere Vereinbarungen, Allgemeines, Hinweise

  1. Preisliste, Abweichungen, Änderungen
    Bei Zweifeln oder Unklarheiten gelten die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Vercharterers. Für den Fall, dass sich Steuern, Gebühren oder Abgaben, welche im Charterpreis von Gesetzes wegen enthalten sind, erhöhen oder verringern, ohne dass die Parteien hierauf Einfluss haben, erklären sich Vercharterer und Charterer mit einer ent- sprechenden Anpassung des Vertrags einverstanden.
  2. Abweichende Charterverträge / zu unterzeichnende Zweitverträge vor Ort
    Aufgrund von Vorschriften im Land des Vercharterers kann es sein, dass der Charterer einen Chartervertrag an Bord haben muss, der in der Sprache des Gastlandes abgefasst ist.
  3. Rechtliche Einordnung / Haftung der Beteiligten (Vermittler/Vercharterer/Veranstalter):
    Wird der Charter-vertrag über eine Charteragentur abge- schlossen, so tritt diese als Vermittler zwischen Charterer und Vercharterer auf. Eine Haftung der vermittelnden Agentur erfolgt ausschließlich im Rahmen der Aufgaben und Verantwortung eines Vermittlers aus dem mit dem Charterer bestehenden Vertragsverhältnis. Der Vermittler handelt in die- sem Vertrag, sowie bei etwaigen künftigen Vertragsänderun- gen und einseitigen Erklärungen des Charterers an den Vercharterer als Bevollmächtigter im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vercharterers und ist inkassoberechtigt.

 

P) Schlussbestimmungen (anwendbares Recht, salvatorische Klausel)

Charterer und Vercharterer erklären in Übereinstimmung mit dem Vermittler, dass ein vor Ort zwischen Vercharterer und Charterer unterzeichneter weiterer Vertrag keine Wirkung für und gegen den Vermittler entfaltet, was dessen Verantwortlichkeit in Bezug auf die konkrete Nutzung der gecharterten Yacht anbetrifft.

Mündliche Zusagen oder Nebenabreden sind für beide Parteien nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, ungültig oder rechtsunwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.



AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zimmervermietung

Zimmer

A) Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der CTPM in Deutschland mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von CTPM.
B) Reservierungen/ Weiterverkauf
Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung, in Form einer Reservierung von bestellten Zimmern, ist für beide Vertragspartner bindend.
Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer gilt jeweils bis 18.00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. CTPM behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung, die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch CTPM eine verbindliche Buchungsbestätigung. CTPM behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

Der Weiterverkauf/-vermietung und/ oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen CTPM ist nicht zulässig. CTPM ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere, wenn der Gast bei der Abtretung/ dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Zimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
C) Garantierte Reservierungen, Stornofristen
Nicht garantierte Reservierungen verfallen nach 18:00 Uhr am Anreisetag. Sie müssen nicht storniert werden. Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung mittels Kreditkartenummer bestätigt oder den vollständigen Übernachtungspreis vorab überweist und die bestellten Zimmer nicht 48 Stunden vor Anreise storniert.
Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes abzüglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet, jedoch mindestens 80% des Gesamtbuchungsbetrages. Für Buchungen während Events und Messezeiten gilt eine Stornofrist von 14 Tagen vor Anreise (18:00 Uhr).
D) Vorauszahlung des Übernachtungspreises
Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise in den Gästezimmern im Voraus zu bezahlen.

E) Steuern/ Gebühren/ Abgaben
Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen, sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich CTPM vor, die Preise entsprechend anzupassen.
F) Zahlungsmittel/ Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnungen
Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Master Card und Visa Card in Euro. Nach Einreichung einer Kostenübernahme einer Firma besteht auch die Möglichkeit die Rechnung sofort nach Erhalt netto Kasse zu überweisen.
G) Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit CTPM im Voraus vereinbart werden. Stimmt CTPM einem Late-Check-out zu, ist es berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 10,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 15.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Zimmers erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.
H) Haftung von CTPM
CTPM haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet CTPM für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CTPM beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von CTPM steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von CTPM auftreten, wird CTPM bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, CTPM rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Für eingebrachte Sachen haftet CTPM nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache CTPM Anzeige macht. Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Wird dem Gast ein Stellplatz auf dem gästezimmereigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens CTPM besteht nicht. CTPM haftet für alle Schäden im Rahmen der in Absatz 1 genannten Regelungen. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. CTPM haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige Dritte Personen zu verantworten sind.
I) Gutscheine
Der Gutschein kann lediglich für Bellevue eigene Leistungen in dem auf dem Gutschein vermerkten Gästezimmer eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen genutzt werden. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Die Gutscheine können nicht im Rahmen von Online Bezahlungen verwendet werden. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll. Widerrufsbelehrung: Erklärungen zu Gutscheinen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in beliebiger Form (Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt des Gutscheins beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins. Der Widerruf ist zu richten an CTPM, Stichwort: Gutschein, Frankenwerft 3, 50667 Köln oder per E-Mail: mail@ctpm.de.

J) Nichtrauchen

Die CTPM Gästezimmer in Deutschland sind Nichtraucherzimmer. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat CTPM das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 80,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn CTPM einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
K) Haustiere
Das Mitbringen eines Haustieres, egal welcher Art, ist nicht erlaubt.
L) Gruppenbuchungen
Für Buchungen ab drei Zimmern können nur garantierte Reservierungen bei entsprechender Vorauszahlung erfolgen.
M) Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner der CTPM Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Köln. Anwendung findet deutsches Recht. Davon abweichend kann CTPM den Auftraggeber auch an dessen Sitz verklagen.



AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gesundheit

Gesundheit

Workshops, Kurse und Massagen, sowie Wellness – Gesundheit

 

  1. A) Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Workshops, Kurse und Massagen sowie Wellness im Gesundheitsbereich Health, die zwischen der CTPM in Deutschland mit Dritten (Kunden) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von CTPM.

Die Massagen und Wellness-Angebot dienen ausschließlich dem Wohlbefinden und der Entspannung. Sie stellen keine Therapie dar und sollen auch kein Ersatz für einen Besuch beim Arzt und beim Heilpraktiker sein. Es werden keine Diagnosen gestellt oder Heilversprechen abgegeben.

Die ctpm weist auch darauf hin, dass keine „erotischen“ Massagen stattfinden.

B) Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder über das Anmeldeformular auf der Kontaktseite der Website erfolgen, sowie über eine telefonische Terminabsprache. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die angebotenen Leistungen stellen eine Aufforderung an den Interessenten zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Vertrages dar. Die durch ctpm an den Interessenten verschickte Anmeldebestätigung stellt die Annahme des Angebotes dar und ist als ausdrückliche Annahmeerklärung zu sehen.

Die ctpm behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bis spätestens 7 Tage vor Beginn zu verlegen. Gezahlte Teilnahmebeiträge werden dann in voller Höhe gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der angemeldeten Teilnehmer bestehen nicht. Bei der Vergabe von Veranstaltungsplätzen entscheidet der Eingang der Anmeldung.

 

  1. C) Wellness-Anwendung

 

Die Preise beziehen sich auf die reine Massage- oder angegebene Wellnesszeit. Für die Zeit zum Aus- und Ankleiden sowie zum Nachruhen nach der Behandlung stehen dem Kunden weitere 15 Minuten zur Verfügung. Bei Kunden, die mit Verspätung zu einem Termin kommen, reduziert sich die Zeit entsprechend, sofern ein Anschlusstermin besteht.

Die Anwendungen werden ausschließlich am Kunden durchgeführt.
Sofern akute Erkrankungen, bereits bestehende Schäden am Bewegungsapparat oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorliegen, ist die Anwendung ausgeschlossen. Die Massage findet auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden statt.

D) Zahlung

Die Anmeldung zum Workshop oder Kurs ist verbindlich und verpflichtet den Teilnehmer zur Zahlung des angegebenen Teilnahmebeitrages.
Die Preise beziehen sich auf die jeweilige Veranstaltung. Der Teilnehmerplatz wird nach der Anmeldung reserviert. Nach der Anmeldung wird die Rechnung fällig.
Die Zahlung kann durch Überweisung auf das Bankkonto oder-nach Absprache mit der ctpm vor Beginn der ersten Stunde in bar oder mit EC-Karte erfolgen. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.

Die Bezahlung der Massage und Wellnessanwendungen erfolgt spätestens nach der Anwendung vor Ort. Es kann mit einem gültigen Gutschein, bar in Euro oder mit der EC-Karte bezahlt werden. Eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung und Beihilfe ist leider nicht möglich.

  1. E) Gutscheine

Ein Gutschein kann nur in Höhe des für den Gutschein bezahlten Betrags eingelöst werden zu den tagesaktuellen Preisen und ausdrücklich nicht nach der auf dem Gutschein genannten Leistung. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum genau 3 Jahre gültig. Ist kein Ausstellungsdatum vermerkt, so gilt das Datum der Zahlung des Gutscheins. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

F) Rücktritt vom Vertrag

Die ctpm kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von 4 Teilnehmern für eine Veranstaltung, Workshop oder Kurs nicht erreicht wird. Maßgebend ist dafür die Teilnehmerzahl eine Kalenderwoche vor dem vorgesehenen Beginn. Für diesen Fall werden bereits gezahlte Gebühren zurückerstattet.
Bei einer Absage infolge von Gründen, die in der Person der Leitung der Veranstaltung bestehen, wird versucht einen Ersatztermin zu finden. Ist dies nicht möglich, wird eine bereits gezahlte Gebühr zurückerstattet.
Teilnehmer können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten; dies muss schriftlich erfolgen. Hinsichtlich der Rückerstattung der Gebühr gilt Folgendes:
Bei einer Stornierung der Anmeldung bis zu 11 Tagen vor Beginn erhalten die Teilnehmer die Gebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10,-€ zurück. Bei einer Absage im Zeitraum von 10 bis zu 5 Tagen vor Beginn werden 50% der Teilnahmegebühren fällig, bei einem späteren Rücktritt ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10,-€ nur möglich, wenn eine zur Teilnahme anstelle des Teilnehmers bereite/r Ersatzteilnehmer/in benannt wird. Andernfalls wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Auch der Wunsch eines Wechsels zu einer anderen Veranstaltung muss schriftlich erfolgen, ein Anspruch hierauf besteht nicht und kann nur vorbehaltlich des Zustandekommens und/oder freier Plätze der Alternative gewährt werden.
Weitergehende Ansprüche gegen die ctpm sind ausgeschlossen.

Der Kunde ist gehalten, den angesetzten Massage und/oder Wellness-Termin für eine Leistung einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Für eine bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistung hat der Kunde keinen Ersatzanspruch.

Ein Rücktritt muss telefonisch oder schriftlich per E-Mail an health@ctpm.de rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden. Bei Nichtinanspruchnahme einer gebuchten Leistung ist der Kunde verpflichtet, den vollen vereinbarten Preis für die gebuchte Leistung zu zahlen.

Eine Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem gebuchten Termin bleibt kostenfrei. Sollte der Kunden nach dieser Zeit einen vereinbarten Termin stornieren, werden die vollen Kosten erhoben. Bei einer Reservierung mit einem Gutschein, wird dieser zu 100 Prozent verrechnet. Das gilt ebenfalls für ein unentschuldigtes Nichterscheinen zu einem gebuchten Termin.

G) Verantwortung

Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung und kommt für verursachte Schäden selbst auf. Die angebotenen Veranstaltungen dienen der Prävention und Gesundheitsförderung und ersetzen keine ärztliche Behandlung und Therapie. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer in begründeten Einzelfällen von den Workshops bzw. Kursen auszuschließen.

H) Haftung

Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter, außer bei Schädigungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit durch den Verwender oder seiner Hilfspersonen nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Teilnehmer/Kunden haften für selbstverschuldete Unfälle.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer für mitgebrachte Gegenstände oder Fahrzeuge selbst Sorge zu tragen haben, Sicherungsmaßnahmen gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl werden durch den Veranstalter nicht getroffen.

Sofern trotz fachkundiger Wellness-Anwendung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Kunde Ausschlussgründe verschwiegen hat, sind wir von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt war.

I) Datenschutz

Die Teilnehmer sind mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Auf Verlangen erhält der Betroffene Auskunft über die gespeicherten Daten. In regelmäßigen Abständen werden die Datenbestände auf nicht mehr benötigte Daten untersucht und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen gelöscht.

J) Video- und Audioaufzeichnungen

Video- und Audioaufnahmen der Veranstaltung dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die ctpm erstellt werden. Private Fotographien sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung der abgelichteten Personen zulässig, sofern sie den Ablauf der Veranstaltung nicht stören. Eine Veröffentlichung von Fotos, Video- oder Audioaufnahmen, bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe von ctpm. Ebenso wird ctpm die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer wahren und sich vor Bild- und Tonaufnahmen sowie Veröffentlichungen diese genehmigen lassen

 

K) Widerrufsrecht 

Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden gemäß § 312b III Nr. 6 BGB keine Anwendung, da die angebotenen Kurse und Workshops als Dienstleistung unter den Bereich der Freizeitgestaltung fallen und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes oder zu einem bestimmten Zeitpunkt angeboten werden.

  1. L) Schlussbestimmungen

Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens der ctpm, Köln.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.



AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projekt

Projekt
  1. A) Allgemeines

1.Der Anbieter erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden, auch wenn der Anbieter nicht ausdrücklich widersprochen hat, keine Anwendung.

  1. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch den Kunden als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenen Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB.
  1. B) Angebote und Preise
  1. Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Beauftragung seitens des Anbieters zustande. Erfolgt die Leistung durch den Anbieter, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
  1. Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Dienstvertrages ggf. nebst Leistungsschein. Die darin genannten Preise sind verbindlich.
  1. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer z. Zt. 19 %.
  1. C) Termine und Fristen
  1. Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Anbieter und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Die Leistungsfrist beginnt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss bzw. Absendung der Auftragsbestätigung. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter seinerseits die für ihn notwendigen Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
  1. Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (einschließlich Streik oder Aussperrung), verschieben sich die Leistungstermine um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.
  1. Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen Verzug für jede vollendete Woche auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der aufgrund des Verzugs nicht genutzt werden kann, begrenzt. Die Verzugshaftung ist insgesamt begrenzt auf 5 % des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Das gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.
  1. Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist.

Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der aufgrund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages.

  1. D) Dienstleistung/Vertragsgegenstand
  1. Inhalt/Beschaffenheit und Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus dem jeweiligen Dienstvertrag ggf. nebst Leistungsschein. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde. Der Anbieter erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
  1. Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringenden Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein.
  1. E) Durchführung der Dienstleistung
  1. Ort der Leistungserbringung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Anbieters.
  1. Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter des Anbieters werden von diesem ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters. Bei der Auswahl wird der Anbieter die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
  1. Der Anbieter erbringt die Leistungen durch geeignetes Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. Wird eine vom Anbieter zur Vertragserfüllung eingesetzte Person durch eine andere ersetzt und ist eine Einarbeitung erforderlich, so geht diese zulasten des Anbieters.
  1. Der Anbieter bestimmt – nach Maßgabe des Vertragsgegenstandes – die Art und Weise der Leistungserbringung.
  1. Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter bzw. den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern des Anbieters nicht weisungsbefugt.
  1. Sofern der Anbieter die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
  1. F) Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde benennt dem Anbieter einen fachkundigen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken.

Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren.

  1. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen usw., soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen usw. ausgehen.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Beauftragung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
  1. Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen usw. bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust rekonstruiert werden können.
  1. G) Nutzungsrechte
  1. An den Dienstleistungsergebnissen, die der Anbieter im Rahmen des Vertrages erbracht und dem Kunden übergeben hat, räumt er dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks auf Dauer zu nutzen. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.

Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Anbieter. Soweit dem Kunden Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese bis zur Begleichung der geschuldeten Vergütung nur vorläufig eingeräumt und durch den Anbieter frei widerruflich. Widerruft der Anbieter das Nutzungsrecht, so liegt nur dann ein Rücktritt vom bzw. eine Kündigung des Vertrages vor, wenn der Anbieter dies ausdrücklich erklärt.

  1. Der Anbieter kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Widerruf erfolgt durch schriftliche Widerruferklärung. Der Anbieter hat dem Kunden vor dem Widerruf eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Anbieter den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Anbieter die Einstellung der Nutzung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Widerrufserklärung schriftlich zu bestätigen.
  1. H) Laufzeit
  1. Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt werden. Erstmals möglich ist diese Kündigung zum Ablauf des Kalendervierteljahres, das auf das erste Kalendervierteljahr nach Vertragsabschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt. Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes vereinbart ist.
  1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann jedoch sowohl vom Anbieter als auch vom Kunden ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden.
  1. Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.
  1. I) Vergütung, Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
  1. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.

Soweit zwischen den Parteien eine Abrechnung nach Aufwand / auf Stundenbasis vereinbart worden ist, gelten Aufwands-/Stundennachweise als genehmigt, wenn und soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt detailliert widerspricht und der Anbieter im Aufwands-/Stundennachweis auf die Genehmigungsfiktion hingewiesen hat.

  1. Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der jeweilige Auftrag das verfügbare Kreditlimit, ist der Anbieter berechtigt, diesen und weitere Aufträge nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen.

Das gleiche gilt, wenn dem Anbieter nach der Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.

  1. Gleicht der Kunde eine Forderung zum vereinbarten Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist der Anbieter berechtigt, getroffene Skontovereinbarungen sowie Vereinbarungen über Zahlungsziele für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen.
  1. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben ist.
  1. Der Anbieter ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden, mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrages beruht, ist ausgeschlossen.
  1. J) Leistungsstörungen
  1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Anbieter dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.

Diese Pflicht des Anbieters besteht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung, rügt.

Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch den Anbieter angemessen zu beobachten.

  1. Hat der Anbieter eine nicht vertragsgemäße Leistung zu vertreten und gelingt ihm die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung auch innerhalb der vom Kunden gesetzten Nachfrist aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  1. Im Fall einer Kündigung gem. H.2 hat der Anbieter Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Der Anspruch entfällt für solche Leistungen, in Bezug auf welche der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang der Kündigungserklärung qualifiziert darlegt, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.
  1. Hat der Anbieter eine nicht vertragsgemäße Leistung nicht zu vertreten, wird er dem Kunden im Rahmen seiner Möglichkeiten deren vertragsgemäße Erbringung anbieten. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, kann der Anbieter damit verbundenen Aufwand und nachgewiesene Kosten geltend machen.
  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben unberührt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, insbesondere seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Arglist sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  1. Für etwaige hinausgehende Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche gilt die Haftung.
  1. H) Haftung
  1. Der Anbieter haftet auf Schadensersatz für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

  1. Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit, soweit er oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Soweit der Anbieter für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall wird die Haftung auf den Vertragswert begrenzt.

  1. Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
  1. I) Verschiedenes
  1. Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Tagen schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden. Eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.
  1. Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung eines zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.

Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

  1. Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig (§ 11 Abs. 5 BDSG) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Lösch- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten.

Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner soweit gemäß § 11 Abs. 2 BDSG oder sonstiger Rechtsnormen notwendig, vor der Zugriffsmöglichkeit des Anbieters schriftlich vereinbaren. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

  1. Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
  1. Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  1. J) Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien ist der Sitz des Anbieters, Köln.
  1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen der Parteien sowie für Streitigkeiten in Bezug auf das Entstehen und die Wirksamkeit dieser Vertragsverhältnisse ist gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.



AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching

Coaching

Die Durchführung der Angebote beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen ctpm als Anbieter und dem einzelnen Kunden oder Auftraggeber. Zur Sicherung der Qualität der Leistungen ist jedoch die Aufstellung bestimmter, allgemeiner Regelungen erforderlich. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden. ctpm bietet Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges wird nicht geschuldet. Die Verantwortung für alle Entscheidungen und Konsequenzen, die im Zusammenhang mit den von ctpm erbrachten Leistungen getroffen werden, trägt der Kunde/Auftraggeber. Haftungs- bzw. Schadenersatzansprüche sind daher ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenverabredungen bedürfen der Schriftform.

  1. B) Vertragsabschluss

 

ctpm bietet unter anderem Coaching, Workshops, Seminare und Vorträge an. Verträge über die Leistungen bedürfen der Schriftform und kommen in der Regel durch ein Angebot von der ctpm und durch die Zusendung der unterschriebenen Auftragserteilung durch den Kunden/Auftraggeber zustande. Die Auftragserteilung durch den Kunden/Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen.

Es gilt jeweils folgendes:

  1. Coaching/Kleingruppensupervision (2-5 Personen) für Privatpersonen

Ein Vertrag über Coaching/Kleingruppensupervision kommt ausschließlich zwischen ctpm und den jeweiligen Kunden zustande. Die Auftragserteilung erfolgt durch jeden einzelnen Kunden schriftlich. Der Kunden ist zwei Wochen vor dem Ersttermin bei ctpm  an das Angebot gebunden. Der Vertrag wird mit dem Zugang der schriftlichen Auftragserteilung an ctpm von den einzelnen Kunden rechtswirksam geschlossen. Der Erstellung eines Angebots geht ein kostenloses 30minütiges Informationsgespräch (telefonisch oder persönlich) voraus.

  1. Coaching, Workshops, Vorträge und Seminare für Institutionen, Vereine, Schulen und Betriebe

Verträge über firmeninterne/schulinterne/institutionsinterne/vereinsinterne Dienstleistungen kommen ausschließlich zwischen ctpm und dem auftragserteilenden Betrieb/Schule/Institution/Verein zustande, nicht mit den einzelnen Teilnehmern.

  1. C)  Stornierung

 

ctpm hat das Recht, einen Auftrag abzusagen bzw. zu verschieben wegen höherer Gewalt, Ausfalls (z. B. bei Krankheit) oder sonstiger von ctpm nicht zu vertretender Umstände. Ansprüche der Auftraggeber/Kunden auf Schadenersatz gegen ctpm sind ausgeschlossen.

  1. D) Widerrufsrecht und Rücktritt

 

Der Kunde/Auftraggeber hat ein zweiwöchiges schriftliches Widerrufsrecht nach Auftragserteilung. Dieses Widerrufsrecht erlischt, wenn ctpm die Erbringung der Dienstleistung nach Absprache mit dem Kunden/Auftraggeber vor Fristablauf erbringt oder der Kunde/Auftraggeber die Dienstleistung bereits in Anspruch genommen hat.

Der Auftraggeber/Kunde kann ohne Angaben von Gründen bis 4 Wochen vor dem geplanten Termin (Ersttermin bei mehreren vereinbarten Terminen) vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ctpm schriftlich zu erklären. Im Fall des rechtzeitigen Rücktritts entstehen keine Kosten. Bei einem Rücktritt, der später als 4 Wochen vor Termin (Ersttermin bei mehreren vereinbarten Terminen) erfolgt, wird eine Ausfallpauschale von 75% der vereinbarten Honorarkosten berechnet.

  1. E) Terminabsagen von Coachings und Kleingruppensupervisionen von Privatpersonen

 

Ein Termin kann bis zu 48 Stunden vorher gebührenfrei abgesagt werden, danach werden 50% des vereinbarten Honorars des geplanten Termins fällig. Wird der Termin weniger als 24 Std. vorher abgesagt, so bleibt das vereinbarte Honorar gültig und ist als pauschaler Schadenersatz zu entrichten. Bei Terminen, die auf einen Montag fallen, endet die Absagefrist am vorausgehenden Freitag um 12.00 Uhr. Termine, die auf einen gesetzlichen Feiertag folgen, müssen spätestens bis 12.00 Uhr des letzten vorangehenden Werktags abgesagt werden, ansonsten ist das gesamte vereinbarte Honorar zu entrichten. Es bleibt dem Auftraggeber/Kunden jedoch freigestellt einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Zusatz bei Gruppencoaching von Privatpersonen (2 bis 5 Personen):

Es bleibt den übrigen Teilnehmern überlassen, ob sie bei fehlenden Teilnehmern den Termin komplett absagen, oder aber die Kosten der fehlenden Teilnehmer übernehmen. Das vereinbarte Honorar von ctpm bleibt unabhängig von der vereinbarten Teilnehmerzahl und den anwesenden Teilnehmern beim Termin.

  1. F)  Preise,  Zahlungsbedingungen und Verzug

 

Es gelten die Preise. die im Vertrag vereinbart wurden. Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten sind vom Auftraggeber/Kunden zu tragen und werden im Vorhinein schriftlich vereinbart. Zahlungsmodalitäten/-bedingungen (bar oder Überweisung) werden dem Kunden/Auftraggeber bei Auftragserteilung mitgeteilt.

Bei Coachingterminen von Privatpersonen hat die Zahlung bar zu Beginn des jeweiligen Termins zu erfolgen. In Ausnahmefällen, z. B. bei Kostenübernahme durch Dritte (z. B. Arbeitgeber) kann nach Absprache eine Rechnungsstellung nach Abschluss sämtlicher erbrachten Dienstleistungen erfolgen.

Bei Coachingterminen sowie Vorträgen, Workshops und Seminaren, die von Institutionen/Schulen/Betrieben/Vereinen gebucht wurden, hat die Zahlung nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.

Der Auftraggeber/Kunde kommt mit der Zahlungspflicht in Verzug, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig zum vereinbarten Fälligkeitstermin auf dem angegebenen Konto von ctpm eingegangen ist oder in bar ausgehändigt wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges wird für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem Auftraggeber eine pauschale Mahn -und Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 als Verzugsschaden erhoben. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch ctpm bleibt unberührt.

  1. G) Versicherungsschutz

 

Jeder Kunde/Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von Coachings, Seminaren, Workshops, Vorträgen usw., die von Institutionen/Schulen/Betrieben/Vereinen gebucht wurden, ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch ctpm.

  1. H)  Urheberrecht

 

ctpm darf die gefundenen Lösungswege und entwickelten Ideen sowie die durchgeführten Workshops, Seminare, Vorträge ohne Einschränkung anbieten und als Referenz nennen. Die Teilnehmer von Workshops, Coachings und Vorträgen sind nicht befugt begleitende Unterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ctpm zu vervielfältigen, Dritten anzubieten oder sonst wie in den Verkehr zu bringen. Ton- und/oder Bildaufnahmen Dritter während der Dienstleistungserbringung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von ctpm. Urheberrecht sowie sonstige Schutzrechte an den Seminarunterlagen/Handouts bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dokumentationen (z. B. von ctpm zusammengestellte Fotos von Kunden/-innen, Arbeitsergebnissen, Flipcharts, etc.) sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kunden/-innen bestimmt. Die Weitergabe an Dritte sowie jede Veröffentlichung sind nicht gestattet.

  1. I) Haftung, Datenschutz und Schweigepflicht

 

ctpm wird alle beauftragten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen persönlich ausführen. ctpm unterliegt der freiwilligen Schweigepflicht. Alle ihr während der Erbringung der Dienstleistung übergebenen Unterlagen, Informationen, Daten und erlangten Kenntnisse über den Kunden/Auftraggeber werden auch nach Ende der Geschäftsbeziehung bzw. des abgeschlossenen Vertrages vertraulich behandelt und keinem Dritten zugänglich gemacht..

  1. J) Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlich Gewollten von beiden Vertragsparteien am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall von Regelungslücken innerhalb dieser AGB. Vereinbarungen, die über diese AGB hinausgehen oder von ihnen abweichen, gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch ctpm. Diese Bedingungen sind  wesentlicher Vertragsbestandteil für alle von ctpm angebotenen Dienstleistungen im Bereich Coaching. Im Einzelfall können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  1. K) Recht, Gerichtsstand

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Europäischen Bestimmung. Der Gerichtsstand ist Köln.