Sporthochseeschifferschein – SHS
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in der weltweiten Fahrt.
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ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
- ab 18 Jahren
- Besitz Sportseeschifferschein (SSS)
- Nachweis von 1000 Seemeilen
auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb SSS) als Wachführer. Davon mindestens 500 Seemeilen vor der ersten Teilprüfung
THEORIE
Die Prüfung zum SHS ist eine Theorieprüfung, die schriflich und mündlich abgenommen wird. Innerhalb des Prüfungsfaches Navigation muss darüber hinaus die Handhabung eines Sextanten praktisch demonstriert werden. Es müssen müssen umfangreiche und vertiefte Kenntnisse in folgenden Prüfungsfächern nachgewiesen werden:
schriftlich (ggf. mündlich)
- Navigation (u. a. astronomische Navigation)
- Schifffahrtsrecht (u. a. internationales Seerecht)
- Wetterkunde (u. a. tropische Wirbelstürme)
Zur schriftlichen Prüfung werden benötigt:
im Fach Navigation
- Übungskarte BA 2656 Ü, Stand 2005
- Karte 1/INT 1
- Begleitheft SSS/SHS Stand 2010 mit Formelsammlung, Tidenkurven, nautische Tafeln
- Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.
- Taschenrechner
im Fach Schifffahrtsrecht
- Radarplotscheibe (Vordruck)
- Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.
im Fach Wetterkunde
- keine besonderen Hilfsmittel
mündlich
- Handhabung von Yachten
praktisch (Teilprüfung Navigation)
- Handhabung eines Sextanten
Messen eines Vertikalwinkels, Bestimmung der Indexberichtigung und Erläuterung von weiteren Fehlermöglichkeiten
Die drei schriftlichen Prüfungsfächer können ebenso wie das mündliche Prüfungsfach separat, also unabhängig voneinander belegt werden.
Im Rahmen der Ausbildung bieten wir Gruppenkurse, Einzelkurse und Kompaktausbildung auf unseren Charter-Segelyachten an. Ihre optimale Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung mit vielen „Kniffen“ steht hierbei im Mittelpunkt! Art, Inhalte, Preise und Termine finden Sie nach Verfügbarkeit hier:
Termine auf Anfrage » Tel: +49 (0)221 27744640
PRAXIS
Eine Praxis-Prüfung ist nicht vorgesehen!
PRÜFUNG
Die Prüfung zum SHS ist eine Theorieprüfung, die schriflich und mündlich abgenommen wird. Innerhalb des Prüfungsfaches Navigation muss darüber hinaus die Handhabung eines Sextanten praktisch demonstriert werden. Es müssen müssen umfangreiche und vertiefte Kenntnisse in folgenden Prüfungsfächern nachgewiesen werden:
schriftlich (ggf. mündlich)
- Navigation (u. a. astronomische Navigation)
- Schifffahrtsrecht (u. a. internationales Seerecht)
- Wetterkunde (u. a. tropische Wirbelstürme)
Zur schriftlichen Prüfung werden benötigt:
im Fach Navigation
- Übungskarte BA 2656 Ü, Stand 2005
- Karte 1/INT 1
- Begleitheft SSS/SHS Stand 2010 mit Formelsammlung, Tidenkurven, nautische Tafeln
- Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.
- Taschenrechner
im Fach Schifffahrtsrecht
- Radarplotscheibe (Vordruck)
- Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.
im Fach Wetterkunde
- keine besonderen Hilfsmittel
mündlich
- Handhabung von Yachten
praktisch (Teilprüfung Navigation)
- Handhabung eines Sextanten
Messen eines Vertikalwinkels, Bestimmung der Indexberichtigung und Erläuterung von weiteren Fehlermöglichkeiten
Die drei schriftlichen Prüfungsfächer können ebenso wie das mündliche Prüfungsfach separat, also unabhängig voneinander belegt werden.
GEBÜHREN UND NEBENKOSTEN
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für die Prüfung und der Gebühr für die Erteilung des Führerscheins zusammen. Hinzu kommen Nebenkosten, welche die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten.
Gebühren und Nebenkosten werden durch die Zentrale Verwaltungsstelle (ZVST) erhoben.
Gebühren SHS
-
- Zulassung 25,00 Euro
-
- Prüfung Theorie 50,00 Euro
-
- Erteilung Führerschein 29,00 Euro
Wiederholung Prüfung Theorie 45,00 Euro*
*zzgl. Nebenkosten
ANMELDUNG UND ANMELDEUNTERLAGEN
Die Anmeldung zur Prüfung muss bei der Zentralen Verwaltungsstelle erfolgen Diese entscheidet über die Zulassung. Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:
- Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck (Antrag Zulassung Theorie, Antrag Zulassung Praxis)
- Sportbootführerschein-See (Kopie beifügen)
- Für die praktische Prüfung: Seemeilennachweis entsprechend Zulassungsvoraussetzungen (Seemeilen-Nachweis)
- Für die Ausstellung: Lichtbild (38 mm x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 6 Monate)
- Prüfungsgebühr plus Nebenkosten bis spätestens 10 Tage vor der Prüfung
FRISTEN UND NICHTERSCHEINEN ZUR PRÜFUNG
Die Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nach zwei Monaten möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75 % der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§ 10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.
Wir sehen uns und immer eine „Handbreit Wasser unterm Kiel“
Ihr Skipper & Ausbilder
Stefan Müller
- langjähriger Schiffsführer (SSS – Inhaber)
- Dozent in der Erwachsenenbildung
- Unternehmer
Kontakt
Frankenwerft 3
50667 Köln
+49 (0)221 277446-40
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